AGB
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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen – Stand Mai 2017
1. Vertragsschluss und Bestellungen
Die
nachfolgenden allgemeinen Verkaufsbedingungen („AGB“) gelten für alle
Verkäufe, Lieferungen, Leistungen jeglicher Art und Angebote der
MicroChemicals GmbH (nachfolgend „Verkäufer“). In diesen Bedingungen
mehrfach verwendete Begriffe sind in Ziffer. 16.1 verbindlich definiert.
1.1.
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind Bestandteil des Vertrags.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder allgemeine
Geschäftsbedingungen, auf die er sich in einem Bestellformular oder
anderen Mitteilungen an den Verkäufer bezieht, werden nicht
Vertragsbestandteil, auch wenn der Verkäufer ihnen im Einzelfall nicht
ausdrücklich widerspricht. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten
auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Kunden, selbst wenn der
Verkäufer nicht mehr auf diese Verkaufsbedingungen Bezug nimmt.
1.2.
Der Vertrag mit dem Kunden kommt entweder zustande durch (i)
Warenlieferung oder Leistungserbringung an den Kunden oder an von diesem
benannte Dritte oder (ii) durch Bestätigung der Bestellung durch den
Verkäufer, je nach dem, was zuerst eintritt.
1.3. Menge
und Eigenschaften der Ware richten sich nach den Vertragsunterlagen
und/oder der Auftragsbestätigung des Verkäufers. Es steht dem Verkäufer
frei, Bestellungen und Aufträge des Kunden abzulehnen oder bis zu
vierzehn Tagen nach Zugang anzunehmen.
1.4.
Kostenvoranschläge und Angebote des Verkäufers sind freibleibend und
nicht bindend. Alle Mitteilungen und Erklärungen des Kunden an den
Verkäufer in Bezug auf den Vertrag müssen in Schriftform abgegeben
werden. Für den Inhalt und die Auslegung von Verträgen, deren Änderung
oder Ergänzung sowie individueller Abreden ist die schriftliche
Vereinbarung oder schriftliche Bestätigung des Verkäufers maßgeblich.
1.5.
Alle Materialproben, Zeichnungen, Anschauungsmaterialien sowie Werbung
des Verkäufers (oder des Herstellers), alle Beschreibungen oder
Abbildungen in den Katalogen und Broschüren des Verkäufers sowie alle
sonstigen Angaben des Verkäufers unabhängig von ihrer Form sind nur
annähernd und dienen nur dazu, einen ersten Eindruck der Waren oder
Leistungen zu vermitteln. Soweit nicht zwischen Kunden und Verkäufer in
einer Vertragsunterlage schriftlich anders vereinbart, werden sie nicht
Vertragsbestandteil, außer ihre Verwendbarkeit zum vertraglich
vorgesehenen Zweck setzt eine genaue Übereinstimmung voraus.
Handelsübliche Abweichungen oder Abweichungen, die aufgrund rechtlicher
Vorgaben erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die
Ersetzung von Bauteilen oder der Zusatz von Stoffen durch gleichwertige
Bauteile oder Stoffe sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum
vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
1.6.
Die Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern (§14 BGB),
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-
rechtlichen Sondervermögen.
1.7. Die
Warenpräsentation im Online-Shop stellt keinen verbindlichen Antrag auf
den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine
unverbindliche Aufforderung, im Online- Shop Waren zu bestellen.
1.8. Mit Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab (§ 145 BGB).
1.9.
Nach Eingang des Kaufangebots erhält der Besteller eine automatische
E-Mail, mit der bestätigt wird, dass der Verkäufer die Bestellung
erhalten hat (Eingangsbestätigung). Diese Bestätigung stellt noch keine
Annahme des Kaufangebots dar. Bestellungen sind für den Verkäufer nur
verbindlich, wenn sie von ihm schriftlich innerhalb von zwei Wochen
bestätigt werden oder ihnen durch die Übersendung der Ware nachgekommen
wird.
2. Preise und Bezahlungen
2.1.
Vereinbarte Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen
aufgeführten Leistungs- und Lieferumfängen. Preise verstehen sich netto
ab Werk zuzüglich Mehrwertsteuer, vom Verkäufer gewählter Verpackung,
Kosten für den Transport (einschließlich Demurrage), Versicherung,
Umsatzsteuer sowie - bei Export – Zöllen und anfallenden öffentlichen
Steuern, Abgaben und Gebühren. Soweit den vereinbarten Preisen die
Listenpreise des Verkäufers zugrunde liegen und die Lieferung oder
Leistung erst nach vier Monaten nach Vertragsschluss erfolgt, gelten die
bei Lieferung gültigen Listenpreise; bei übermäßiger Erhöhung ist vom
Verkäufer ein angemessener Rabatt zu gewähren.
2.2.
Der Verkäufer stellt die Rechnung für die Waren zum
Auslieferungszeitpunkt oder - sofern vereinbart - zu einem späteren
Zeitpunkt aus. Die Zahlung ist 30 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.
Zahlungen sind auf das benannte Konto zu leisten. Zahlungen sind in Euro
zu leisten, sofern der Verkäufer nicht ausdrücklich im Voraus der
Zahlung in einer anderen Währung zugestimmt hat. Bei Vereinbarung der
Zahlungsart „Vorkasse“ wird dem Besteller die Bankverbindung der
MicroChemicals GmbH in der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Die Ware wird
nach Zahlungseingang geliefert.
2.3. Die Zahlung
ist erst erfolgt, wenn der Verkäufer über die Mittel frei verfügen kann
oder der Betrag auf dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben worden ist.
2.4.
Alle vom Kunden nach dem Vertrag geschuldeten Zahlungen sind in voller
Höhe, ohne Vorbehalte, Bedingungen und ohne Abschläge oder Abzug von
Steuern zu leisten, es sei denn, der Kunde ist gesetzlich zu derartigen
Abschlägen verpflichtet. Der Kunde kann Zurückbehaltungsrechte nur
geltend machen, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Er
ist nur dann zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung berechtigt, sofern
seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
2.5.
Zusätzlich zum Kaufpreis fallen Zinsen in Höhe von 5 % p.a. auch ohne
Mahnung des Verkäufers an, wenn der Kunde den mit dem Verkäufer
vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt überschreitet. Die Geltendmachung
höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleiben hiervon
unberührt.
2.6. Wechsel werden nur nach vorheriger
schriftlicher Vereinbarung erfüllungshalber angenommen. Sie müssen
zentralbankdiskontfähig sein. Der Kunde trägt alle durch die
Wechselbegebung entstehenden Kosten.
2.7. Die
Pflicht des Verkäufers zu Warenlieferung oder Leistungserbringung ist
ausgesetzt, solange der Kunde in Zahlungsverzug ist oder seinen
sonstigen vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten nicht nachkommt. Die
Rechte des Verkäufers nach § 321 BGB und aus Verzug bleiben unberührt.
3. Teilleistungen
Der Verkäufer
ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden
im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszweckes verwendbar ist, die
Lieferung der restlich vereinbarten Ware sichergestellt ist und dem
Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten
entstehen.
4. Lieferung
4.1. Soweit schriftlich nicht anders vereinbart, erfolgen Warenlieferungen des Verkäufers ab Werk.
4.2. Lieferdaten
sind ungefähr und nicht bindend, es sei denn, sie sind schriftlich
vereinbart oder vom Verkäufer schriftlich zugesagt worden.
4.3.
Wenn der Verkäufer die Waren ins Ausland verschicken soll, hat der
Kunde auf eigene Kosten die jeweils erforderlichen Einfuhrgenehmigungen
oder andere Genehmigungen für die Waren einzuholen. Auf Anforderung des
Verkäufers stellt der Kunde diese Genehmigungen dem Verkäufer vor dem
Versand der Waren zur Verfügung.
4.4. Sieht der
Kaufvertrag mehrere Lieferungen auf Abruf vor, teilt der Kunde bis
spätestens zum 10. eines jeden Monats dem Verkäufer mit schriftlicher
Versandanweisung mit, wie viele Waren für den nächsten Monat benötigt
werden. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Mengen über die in
schriftlichen Versandanweisungen genannten hinauszuliefern.
4.5. Eine Rücksendung von Waren bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers.
4.6. Bei
Produkten, die einer speziellen Lagerung unterworfen sind (z.B. wärme-
oder kälteempfindliche Ware), sowie bei Produkten mit Verfalldatum ist
eine Rücknahme ausgeschlossen. Chemikalien zur Vernichtung
zurückzunehmen, ist dem Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften
nicht möglich.
4.7. Vorstehende Regelungen der Ziff.
4.5. und 4.6. gelten nicht, soweit die Rücksendung auf einem Mangel der
Lieferung oder Verschulden des Lieferers beruht.
5. Verpackung, Sicherheit
5.1. Versandart und Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen des Verkäufers.
5.2. Mangels
anderweitiger Vereinbarung bleiben Mehrwegbehälter und
Mehrwegverpackungen Eigentum des Verkäufers. Der Kunde gibt auf eigene
Kosten alle Mehrwegverpackungen oder Mehrwegbehälter in einwandfreiem
Zustand innerhalb von 90 Tagen nach Lieferung der Waren zurück. Der
Verkäufer kann dem Kunden Pfand für Verpackungen oder Behälter in
angemessener Höhe in Rechnung stellen. Der Verkäufer erstattet das Pfand
innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt der Verpackung oder Behälter in
einwandfreiem Zustand, abzüglich Beschädigungen an der Verpackung oder
den Behältern sowie fälliger Zahlungen für in der Zwischenzeit an den
Kunden gelieferte Ersatzverpackungen. Sofern der Verkäufer die
Verpackung oder die Behälter nicht in einwandfreiem Zustand und/oder
verspätet zurückgibt, kann der Verkäufer das Pfand behalten. Falls kein
Pfand gezahlt oder verlangt worden ist, stellt der Verkäufer dem Kunden
einen angemessenen Betrag für die verlorene oder zerstörte Verpackung in
Rechnung.
5.3. Alle Verpackungen oder Behälter, ob
Einweg-, Mehrweg- oder andere Verpackungen oder Behälter dürfen nur zur
Lieferung und vorübergehenden Lagerung der in ihnen gelieferten Waren
verwendet werden. Alle anderen Verwendungsarten sind unzulässig. Der
Verkäufer haftet nicht im Falle einer anderen Verwendung der Verpackung
oder der Behälter.
5.4. Der Kunde stellt sicher,
dass mit den Waren verantwortungsbewusst umgegangen wird und sie sicher
gelagert werden. Dabei beachtet er alle Anweisungen des Verkäufers zum
Umgang mit der Ware und zu deren Lagerung, unabhängig davon, ob sie auf
der Ware selbst angebracht und/oder vom Verkäufer veröffentlicht sind,
insbesondere in Form von Materialsicherheitsdatenblättern - MSDS. Der
Kunde beachtet auch die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und
guten Branchenübungen. Der Kunde setzt alle seine Beschäftigten,
Subunternehmer, Vertriebspersonen und Kunden über Gefahren und
schädliche Eigenschaften der Waren in Kenntnis, unterweist sie über ihre
richtige Benutzung und den korrekten Umgang mit ihnen und ihre richtige
Lagerung und verpflichtet sie in schriftlicher Form zu deren Beachtung
und Einhaltung. Er stellt jederzeit sicher, dass die Anweisungen des
Verkäufers, die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und die gute
Branchenübung für den Umgang mit den Waren und ihre Benutzung befolgt
und eingehalten werden.
5.5. Der Kunde stellt sicher
und ist verantwortlich dafür, dass Waren und Verpackungen oder Behälter
weder mit Materialen in Kontakt gebracht, benutzt, weiterverkauft oder
vermischt werden als zu den vereinbarten Zwecken noch in einer Weise mit
ihnen umgegangen wird, die geeignet ist, giftige, tödliche oder in
anderer Art und Weise für den Menschen, für Sachen oder für die Umwelt
nachteilige Wirkungen auszulösen. Jede andere Benutzung ist ohne
vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers unzulässig.
5.6. Für
den Fall, dass gegen den Verkäufer Schadensersatzansprüche in Bezug auf
seine Waren und/oder Leistungen erhoben werden, die auf einer
schuldhaften Verletzung der Pflichten des Kunden nach dieser Ziffer
beruhen, stellt der Kunde den Verkäufer von jeglichen
Schadensersatzansprüchen frei und unterstützt ihn in bester Form bei der
Abwehr geltend gemachter Ansprüche.
6. Gefahrübergang/Eigentumsvorbehalt
6.1. Erfüllungsort ist der Lieferbetrieb des Verkäufers.
6.2.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen
Verschlechterung der zu liefernden Ware geht gemäß Ziffer 4.1. auf den
Kunden über, und zwar mit Beginn der Übergabe- bzw. Beladevorgangs an
die für die Lieferung beauftragte Person; dies gilt auch bei
Teillieferungen. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge
eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr ab
dem Zeitpunkt über, zu dem die Lieferware zum Versand bereit ist und der
Verkäufer dies dem Kunden angezeigt hat. Hierdurch entstehende
Lagerkosten trägt der Kunde, ohne Nachweis mindestens jedoch in Höhe von
0,25% des Lieferwertes je angefangene Woche der Verzögerung.
6.3. Die
vom Verkäufer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
aller gesicherter Forderungen Eigentum des Verkäufers (im folgenden:
„Vorbehaltsware“).
6.4. Bis zum vollständigen
Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware behandelt der Kunde diese
pfleglich und beachtet bei der Lagerung insbesondere die Anweisungen für
die Lagerung, die jeweils vom Verkäufer erteilten Informationen, alle
gesetzlichen Regelungen sowie die gute Branchenübung. Der Kunde stellt
sicher, dass die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsgang des
Kunden genutzt, verbraucht oder weiterverkauft wird. Er trägt dafür
Sorge, dass Kennzeichen, Hinweise auf der Verpackung und
Sicherheitshinweise für die Vorbehaltsware selbst oder die sich auf sie
beziehen, weder zerstört, entstellt noch verdeckt werden.
6.5.
Der Kunde versichert die Vorbehaltsware für den Verkäufer in Höhe ihres
Verkaufspreises nach dem Vertrag gegen Verlust, Diebstahl, Bruch,
Feuer, Leitungswasserschäden und Elementarschäden sowie für den
Transport. Er legt dem Verkäufer auf Verlangen die Policen vor. Der
Kunde tritt Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft an den
Verkäufer ab.
6.6. Der Kunde ist berechtigt, die
Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr bis zum Eintritt des
Verwertungsfalles (Ziff. 6.11.) zu nutzen, zu verarbeiten und weiter zu
veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind nicht
zulässig.
6.7. Falls der Kunde die Vorbehaltsware
weiter verarbeitet, so erfolgt dies ausschließlich im Namen und für
Rechnung des Verkäufers als Hersteller. Der Verkäufer wird unmittelbar
Eigentümer der hierdurch entstehenden neuen Sache. Verarbeitet der Kunde
Vorbehaltsware mit Produkten anderer Eigentümer oder erhöht sich der
Wert der verarbeiteten Sache, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum an
der neu hergestellten Sache in Höhe des Anteils, der dem Wert der
Vorbehaltsware im Verhältnis zu dem Wert der neuen Sache entspricht.
Tritt ein solcher Eigentumserwerb beim Verkäufer nicht ein, überträgt
der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder - im soeben
genannten Werteverhältnis sein Miteigentum – an der neu geschaffenen
Sache zur Sicherheit an den Verkäufer.
6.8. Mit
Vertragsschluss tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen gegen
seine Kunden aus einem Weiterverkauf von Vorbehaltsware sicherungshalber
an den Verkäufer ab, bei Miteigentum anteilig in Höhe des
Miteigentumsanteils. Dies gilt entsprechend für Forderungen, die an die
Stelle der Vorbehaltsware treten oder entstehen, wie z.B.
Versicherungsansprüche, Schadensersatz bei Verlust und Zerstörung. Der
Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an ihn abgetretenen
Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Der Verkäufer darf den
Widerruf nur im Verwertungsfall (Ziff. 6.11.) auslösen.
6.9.
Übersteigt der realisierbare Wert der gesicherten Forderungen den Wert
der Vorbehaltsware oder die an ihre Stelle getretenen Sachen oder
Forderungen um mehr als 50 %, gibt der Verkäufer nach seiner Wahl auf
Verlangen Sicherheiten in entsprechendem Umfang frei.
6.10. Der
Kunde gewährt dem Verkäufer, seinen Vertretern und Angestellten sowie
beauftragten Dritten während seiner gewöhnlichen Geschäftszeiten nach
vorheriger Mitteilung den Zugang zu allen Lagern, in denen sich
Vorbehaltsware oder an ihre Stelle getretene Sachen befinden, um diese
zu besichtigen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Greifen Dritte
auf Vorbehaltsware zu, wird der Kunde diese auf das Eigentum des
Verkäufers hinweisen und den Verkäufer unverzüglich zur Wahrung seiner
Eigentumsrechte informieren. Der Kunde hat dem Verkäufer sämtliche zur
Wahrung seiner Eigentumsrechte notwendigerweise entstehende Kosten zu
erstatten, falls er mit diesen bei Dritten nachweislich ausfällt.
6.11.
Tritt der Verkäufer bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden oder nach
Ziff. 9.4. vom Vertrag zurück, kann er die Vorbehaltsware vom Kunden
herausverlangen.
7. Gewährleistungsrechte
7.1.
Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen
gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 378 HGB)
nachgekommen ist. Der Kunde wird offensichtliche Mängel bzw. Mängel, die
bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbar gewesen wären,
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen ab Lieferung,
schriftlich rügen. Versteckte Mängel wird der Kunde unverzüglich,
spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich nach Entdeckung bzw. bei -
sofern dieser Zeitpunkt früher liegt - Erkennbarkeit bei normaler
Verwendung, rügen.
7.2. Der Verkäufer gewährleistet
im Sinne des § 434 BGB nur die Einhaltung der vertraglich bestimmten
Spezifikationen und der anderen vereinbarten Eigenschaften der Waren.
7.3. Soweit
die Ware die Voraussetzungen der Ziff. 7.2 nicht erfüllt (Sachmangel),
so kann der Verkäufer wählen, ob er entweder durch Beseitigung des
Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache
(Ersatzlieferung) nacherfüllt. Der Verkäufer ist dazu berechtigt, die
geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den
fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im
Verhältnis zum Mangel angemessenen Anteil des Kaufpreises
zurückzubehalten. Durch Ersatzlieferung ersetzte Waren werden dem
Verkäufer zurückgegeben oder nach Wahl des Verkäufers auf dessen Kosten
entsorgt.
7.4. Der Kunde kann vom Vertrag
zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, falls der Verkäufer nicht
Willens oder nicht in der Lage dazu ist, den Sachmangel zu beheben,
insbesondere falls er die Nacherfüllung unangemessen verzögert oder die
Nacherfüllung fehlschlägt. Die Nacherfüllung gilt erst nach zwei
erfolglosen Nacherfüllungsversuchen als fehlgeschlagen. Der Kunde kann
nur nach Maßgabe von Ziff. 8. Schadensersatz geltend machen.
7.5.
Die Gewährleistungsfrist für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln
beträgt ein Jahr ab Lieferung. Davon bleiben die Ansprüche des Kunden
wegen Lieferantenregresses (§§ 478, 479 BGB) unberührt. Weitere
Ansprüche aus Sachmängeln einschließlich Schadensersatzansprüchen
bestehen nur nach Maßgabe der Ziff. 8.1 bis 8.3.
8. Haftung, Haftungsbegrenzung
8.1.
Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem
Rechtsgrund und soweit es auf ein Verschulden ankommt, ist nach Maßgabe
dieser Ziff. 8. eingeschränkt.
8.2. Der Verkäufer
haftet nicht bei leichter Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen
Vertreter, Angestellten oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, soweit es
sich nicht um die Verletzung vertragswesentlicher Kardinalpflichten
(rechtzeitige Lieferung, Freiheit von die Gebrauchstauglichkeit
erheblich beeinträchtigenden Mängeln, Beratungs-, Obhuts- und
Schutzpflichten in Bezug auf eine vertragsgemäße Verwendung oder auf den
Schutz für Leib und Leben des Personals des Kunden oder dessen Eigentum
im Falle drohender wesentlicher Schäden) handelt.
8.3.
Im Falle der Haftung ist diese auf die für den Verkäufer bei
Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden begrenzt. Mittelbare Schäden oder
Folgeschäden in Folge von Mängeln der Lieferware sind nur ersatzfähig,
soweit solche bei bestimmungsgemäßer Verwendung zu erwarten sind.
8.4.
Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit für Sach- und Vermögensschäden,
und zwar auch bei Verletzung wesentlicher Kardinalpflichten, ist auf
die Deckungssumme der bestehenden Versicherungen des Verkäufers
beschränkt, soweit diese in angemessener Höhe bestehen.
8.5.
Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch
für die Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen
Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
8.6. Technische
Auskünfte oder sonstige Beratung des Verkäufers, die nicht zum
vertraglich geschuldeten Leistungsumfang gehört, erfolgt mangels
anderweitiger Vereinbarung unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher
Haftung.
8.7. Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei
Vorsatz, bei garantierten Beschaffenheitsmerkmalen sowie bei Verletzung
des Körpers, der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz
(ProdHG).
9. Höhere Gewalt, Lieferhindernisse
9.1. Soweit
und solange der Verkäufer durch höhere Gewalt oder durch sonstige, bei
Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Ereignisse ( z.B.
Betriebsstörungen, Schwierigkeiten bei Material- oder
Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Mangel an Arbeitskräften,
Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung notwendiger
behördlicher Erlaubnisse, nicht richtige bzw. nicht rechtzeitige
Selbstbelieferung ) an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist, ruhen
seine Vertragspflichten für die Dauer der Störung zuzügl. einer
angemessenen Anlauffrist für die Lieferung. Voraussetzung ist, dass er
solche Ereignisse nicht zu vertreten hat.
9.2. Der Verkäufer hat den Kunden unverzüglich und ausreichend über die Störung zu informieren.
9.3. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend bei vereinbarten Teillieferungen.
9.4.
Bei wesentlicher Erschwerung oder bei Unmöglichkeit der Lieferung ist
der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern die Störung
von nicht nur vorübergehender Dauer ist, ist in jedem Fall aber nach
Ablauf von sechsmonatiger Dauer der Störung. Der Kunde kann vom Vertrag
zurücktreten, wenn die Störung länger als 6 Monate andauert oder aber
ihm die Verzögerung nachweislich nicht zuzumuten ist.
10. Gewerbliche Schutzrechte
10.1.
Die Marken und weitere gewerbliche Schutzrechte des Verkäufers dürfen
nur mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung und ausschließlich im
Zusammenhang mit vom Kunden hergestellten Waren verwendet werden. Der
Vertrag allein berechtigt den Kunden nicht dazu, Marken und gewerbliche
Schutzrechte des Verkäufers zu nutzen oder zu verwerten.
10.2.
Falls die Waren ganz oder zum Teil auf Zeichnungen, Mustern oder
anderen Informationen des Kunden beruhen, gewährleistet der Kunde, dass
die Benutzung dieser Zeichnungen, Muster oder anderer Informationen
durch den Verkäufer bei der Herstellung und Lieferung der Ware nicht die
Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt den Verkäufer frei von allen
Ansprüchen und Aufwendungen wegen einer tatsächlichen oder behaupteten
Verletzung der Rechte Dritter; der Verkäufer wird auf erstes Anfordern
freigestellt.
10.3. Der Verkäufer gibt keine Gewähr
dafür, dass die Verbindung oder Verarbeitung der Ware allein oder
zusammen mit Waren des Kunden nicht die gewerblichen Schutzrechte oder
sonstige Rechte Dritter verletzt.
10.4. Der
Verkäufer gewährleistet die Freiheit der Lieferware von gewerblichen
Schutzrechten Dritter. Für den Fall der Rechtsverletzung wird der
Verkäufer nach seiner Wahl Gewährleistung durchführen, wozu auch der
Abschluß eines Nutzungsvertrages rechnet. Gelingt ihm dies nicht
innerhalb eines angemessenen Zeitraumes, ist der Kunde zum Rücktritt
oder zur Minderung berechtigt. Schadensersatz richtet sich in jedem
Falle nach Ziff. 8. dieser Bedingungen. Bei Rechtsverletzungen durch vom
Verkäufer bezogene Produkte wird der Verkäufer nach seiner Wahl seine
Ansprüche geltend machen oder diese an den Kunden abtreten. Ansprüche
des Kunden gegen den Verkäufer bestehen nur, wenn Ansprüche des
Verkäufers gegen den Hersteller oder seinen Vorlieferanten nachweislich
erfolglos waren.
11. Urheber und Markenrecht
11.1.
Inhalt und Struktur sämtlicher wie auch der in einem Online-Shop
verwendeten Texte, Bilder, Grafiken, Dateien, Informationsmaterialien,
usw. unterliegen dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz des
geistigen Eigentums. Die Weitergabe, Veränderung, gewerbliche Nutzung
oder Verwendung in Medien durch den Kunden ist nicht gestattet und
bedarf i.ü. der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
11.2.
Die vom Verkäufer genannten Produkte und Bezeichnungen sind zum Teil
patent-, marken-, und urheberrechtlich geschützt. Aus dem Fehlen eines
besonderen Hinweises bzw. der Zeichen ™ oder ® ist nicht zu schließen,
dass kein Schutz besteht.
12. Vertrauliche Informationen
12.1.
Der Kunde hält alle vertraulichen Informationen geheim und verwendet
sie ausschließlich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten. Er
stellt sicher, dass seine Organe, Vertreter und Mitarbeiter wie auch
beauftragte Dritte die Pflichten dieser Ziffer 12. erfüllen.
12.2.
Die Pflichten des Kunden in Ziffer 12.1. gelten nicht für Informationen
die (i) öffentlich zugänglich sind oder werden oder ohne ein zu
vertretendes Tun oder eine Unterlassung des Kunden öffentlich zugänglich
werden, oder (ii) für die der Kunde kraft gesetzlicher, behördlicher
oder gerichtlicher Anordnung zur Erteilung von Auskünften verpflichtet
ist.
13. Datenschutz
13.1. Der
Verkäufer und Anbieter MicroChemicals GmbH distanziert sich
ausdrücklich von allen Inhalten sämtlicher verlinkter Seiten auf seiner
Homepage und im Online-Shop.
13.2. Der Verkäufer ist
berechtigt, Kundendaten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes,
zu speichern und unternehmensintern zu verarbeiten. Ohne die
Einwilligung des Kunden werden die Daten nicht über diesen Zweck hinaus
gespeichert. Alle Daten werden vertraulich behandelt. Die Bestelldaten
werden verschlüsselt und gesichert übertragen. Der Verkäufer übernimmt
jedoch keine Haftung für die Datensicherung während dieser Übertragung
über das Internet. Zusgangsdaten für den Kundenlogin, die auf Wunsch des
Kunden an diesen übermittelt werden, sind vom Kunden vertraulich zu
behandeln. Deshalb akzeptiert und bestätigt der Kunde ausdrücklich, dass
alle Bestellungen über seine Kundennummer von ihm autorisiert sind.
Weitere Informationen sind aus der Datenschutzerklärung des Verkäufers
ersichtlich, die verbindlicher Bestandteil dieser Bedingungen ist.
14. Sonstiges
14.1. Soweit
die vertraglichen Vereinbarungen oder diese AGB Regelungsglücken
enthalten, gelten zur ihrer Ausfüllung die rechtlich wirksamen
Regelungen, die die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen
Zielsetzungen der vertraglichen Vereinbarungen und dem Zweck dieser AGB
vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke erkannt hätten.
14.2. Der Verkäufer kann seine Rechte aus dem Vertrag ganz oder zum Teil abtreten.
14.3.
Der Kunde ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers
nicht berechtigt, Rechte oder Verpflichtungen aus dem Vertrag
abzutreten oder auf andere Art und Weise zu übertragen. Für
Geldforderungen gilt § 354 a HGB. Der Verkäufer wird ungeachtet einer
Abtretung oder Übertragung der Geldforderung in jedem Fall durch Zahlung
an den Kunden frei.
14.4. Macht der Verkäufer ein
Recht aus dem Vertrag nicht oder nur verzögert geltend, ist dies nicht
als Verzicht auf dieses Recht zu verstehen. Dies gilt für die nur
teilweise Ausübung eines Rechts entsprechend.
15. Rechtswahl, Gerichtsstand
15.1.
Auf den Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland
anzuwenden. Die Anwendung des deutschen internationalen Privatrechts
sowie des UN-Kaufrechts (CISG) sind ausgeschlossen.
15.2. Ausschließlicher
Gerichtsstand ist Ulm a.d. Donau. Der Verkäufer ist auch berechtigt, am
allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage zu erheben.
16. Definitionen und Auslegung
16.1.
Für die folgenden, in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen
verwendeten Begriffe gelten die folgenden Definitionen, es sei denn, aus
dem Zusammenhang ergibt sich etwas anderes:
’’Kunde’’ Die natürliche oder juristische Person, deren Warenbestellung vom Verkäufer angenommen wird.
’’Allgemeine Verkaufsbedingungen’’ Die
Allgemeinen Verkaufsbedingungen in diesem Dokument, zusammen mit allen
besonderen Bedingungen, auf deren Anwendung sich Kunde und Verkäufer
schriftlich geeinigt haben und die in den Verkaufsunterlagen, in der
Auftragsbestätigung oder der Rechnung festgelegt sind.
’’gewerbliche Schutzrechte’’
Die Gesamtheit aller zugunsten des Verkäufers bestehenden nationalen
und internationalen absoluten gewerblichen Schutzrechte
(Immaterialgüterrechte) einschließlich der Anmeldungen solcher Rechte,
sofern bereits deren Anmeldung Schutzwirkung entfaltet; die Gesamtheit
aller dem Verkäufer zustehenden Nutzungsund/ oder Verwertungsrechte an
bestehenden nationalen und internationalen absoluten gewerblichen
Schutzrechten (Immaterialgüterrechte) und/oder urheberrechtlich
geschützten Werken sowie das rechtlich geschützte Know-how des
Verkäufers.
’’Spezifikationen’’ Die technischen
Spezifikationen für die Ware, d.h. die jeweils gültigen veröffentlichten
oder vereinbarten chemischen und physikalischen Eigenschaften der
Waren.
’’Verkäufer’’ MicroChemicals GmbH, Nicolaus-Otto-Str. 39, 89079 Ulm, eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Ulm HRB 4271.
’’Vertrag’’ Jeder
Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Kunden über den Verkauf der
Waren, der gemäß Ziff. 1. zustande kommt und dessen Bestandteil diese
Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind.
’’Vertragsunterlagen’’
Alle Verkaufsbestätigungen, Auftragsbestätigungen, Spezifikationen und
anderen Unterlagen, die auf diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen Bezug
nehmen oder sie ergänzen und deren Anwendung die Parteien vereinbart
haben. Die Vertragsunterlagen können zusätzliche Bedingungen für den
Verkauf der Waren festlegen.
’’vertrauliche Informationen’’
Alle Informationen über das Geschäft des Verkäufers, insbesondere
Know-How oder andere Angelegenheiten in Verbindung mit den Waren, sowie
Informationen über die Geschäftsbeziehungen des Verkäufers mit
tatsächlichen oder möglichen Kunden oder Lieferanten.
’’Ware, Lieferware’’ Alle Waren, die der Verkäufer an den Kunden nach vertraglichen Vereinbarungen liefert.
16.2.
Die Überschriften in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen dienen der
Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf ihre Auslegung.